FSK – Altersfreigaben im Kino
Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) sorgt dafür, dass Filme entsprechend ihres Inhalts einer Altersfreigabe zugeordnet werden. Diese Freigaben dienen dem gesetzlichen Jugendschutz und helfen Eltern sowie Erziehungsberechtigten bei der Auswahl geeigneter Filme.
Als Kino sind wir gesetzlich verpflichtet, die von der FSK festgelegten Altersfreigaben einzuhalten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der Einlass nur entsprechend der jeweiligen Freigabe erfolgen kann – auch in Begleitung von Erwachsenen, sofern keine gesetzliche Ausnahme gilt.
Die FSK-Altersfreigaben
**FSK 0**: Freigegeben ohne Altersbeschränkung.
**FSK 6**: Freigegeben für Kinder ab 6 Jahren.
**FSK 12**: Freigegeben ab 12 Jahren. Kinder ab 6 Jahren dürfen in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person (z. B. eines Elternteils) oder einer volljährigen erziehungsbeauftragten Person den Film ebenfalls besuchen.
**FSK 16**: Freigegeben für Jugendliche ab 16 Jahren.
**FSK 18**: Keine Jugendfreigabe. Der Zutritt ist ausschließlich volljährigen Personen gestattet.
Bitte bringen Sie bei Bedarf einen gültigen Ausweis mit, damit wir das Alter überprüfen können. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen angenehmen Kinobesuch!